Nach dem ABGB haftet jeder Besitzer eines Baumes auch für Schäden, die durch diesen entstehen können.

Grundsätzlich umfaßt diese "Verkehrssicherungspflicht" auch die Abwehr von Gefahren, die von Bäumen ausgehen können. Im Regelfall reicht eine in angemessenen Abständen vorgenommene Sichtprüfung durch einen Baumfachmann, der den Baum hinsichtlich auffälliger Schadenssymptome wie z.B. trockene Äste, äußere Verletzungen, Insekten-, Pilzbefall, Rißbildungen etc. begutachtet.

Bei Feststellung gefährlicher Symptome muß eine genauere Überprüfung mit modernen Geräten und Methoden erfolgen. Auch im Kronenbereich werden im Bedarfsfall mittels Hebebühne oder Baumsteiger Fäule- und Standfestigkeitsuntersuchungen durchgeführt.

Fotos

Fäuleuntersuchungen mit Hebebühne
Kontrollen im Kronenbereich mittels Hebebühne und Resistograph...

Fäuleuntersuchungen mit Baumsteiger
...und Baumsteiger.